Rechtsprechung
   BGH, 18.01.1984 - 2 StR 610/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,14374
BGH, 18.01.1984 - 2 StR 610/83 (https://dejure.org/1984,14374)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1984 - 2 StR 610/83 (https://dejure.org/1984,14374)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1984 - 2 StR 610/83 (https://dejure.org/1984,14374)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,14374) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Angriffe gegen die tatrichterliche Beweiswürdigung - Anforderungen an die Rechtsmäßigkeit einer Beweiswürdigung - Bindung des Revisionsgericht an die Beweiswürdigung - Überprüfungskompetenz des Revisionsgerichts - Vorliegen einer Bewusstseinsstörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 202
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 18.01.1984 - 2 StR 610/83
    Die Überlegungen und Schlußfolgerungen des Tatrichters brauchen nicht zwingend zu sein; es genügt, wenn sie nach der allgemeinen Lebenserfahrung möglich sind (BGHSt 26, 56, 63 [BGH 29.01.1975 - KRB 4/74]; 29, 18, 20).

    Es darf die Beweiswürdigung nicht durch eine eigene ersetzen (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 29, 18, 20), sondern hat auf die Sachrüge hin nur zu prüfen, ob die Urteilsgründe rechtlich einwandfrei, d.h. frei von Widersprüchen, Unklarheiten und Verstößen gegen die Denkgesetze oder gesicherte Lebenserfahrung sind (BGHSt 29, 18, 20).

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 18.01.1984 - 2 StR 610/83
    Es darf die Beweiswürdigung nicht durch eine eigene ersetzen (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 29, 18, 20), sondern hat auf die Sachrüge hin nur zu prüfen, ob die Urteilsgründe rechtlich einwandfrei, d.h. frei von Widersprüchen, Unklarheiten und Verstößen gegen die Denkgesetze oder gesicherte Lebenserfahrung sind (BGHSt 29, 18, 20).
  • BGH, 29.01.1975 - KRB 4/74

    Marktinformationsvertrag

    Auszug aus BGH, 18.01.1984 - 2 StR 610/83
    Die Überlegungen und Schlußfolgerungen des Tatrichters brauchen nicht zwingend zu sein; es genügt, wenn sie nach der allgemeinen Lebenserfahrung möglich sind (BGHSt 26, 56, 63 [BGH 29.01.1975 - KRB 4/74]; 29, 18, 20).
  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BGH, 18.01.1984 - 2 StR 610/83
    Er verkennt dabei, daß es allein Sache des Tatrichters ist, das Ergebnis der Beweisaufnahme festzustellen und zu würdigen (BGHSt 21, 149, 151).
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 18.01.1984 - 2 StR 610/83
    Der Senat vermag daher - auch bei Beachtung der weiteren den Angeklagten belastenden Umstände (UA S. 27) - nicht mit Sicherheit auszuschließen, daß das Schwurgericht diesem Umstand bei der Strafzumessung zum Nachteil des Angeklagten ein zu großes Gewicht beigemessen hat (vgl. BGHSt 16, 360, 363, 364; BGH, Urteil vom 1. September 1982 - 2 StR 49/82 -).
  • BGH, 01.09.1982 - 2 StR 49/82

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch Nichteinholung eines weiteren

    Auszug aus BGH, 18.01.1984 - 2 StR 610/83
    Der Senat vermag daher - auch bei Beachtung der weiteren den Angeklagten belastenden Umstände (UA S. 27) - nicht mit Sicherheit auszuschließen, daß das Schwurgericht diesem Umstand bei der Strafzumessung zum Nachteil des Angeklagten ein zu großes Gewicht beigemessen hat (vgl. BGHSt 16, 360, 363, 364; BGH, Urteil vom 1. September 1982 - 2 StR 49/82 -).
  • BGH, 24.09.1986 - 2 StR 497/86

    Berücksichtigung von vermindertem Hemmungsvermögen bei der Strafzumessung

    Der Senat vermag daher nicht mit Sicherheit auszuschließen, daß das Schwurgericht diesem Umstand bei der Strafzumessung zum Nachteil des Angeklagten ein zu großes Gewicht beigemessen hat (vgl. BGHSt 16, 360, 363, 364; BGH, Urteile vom 1. September 1982 - 2 StR 49/82 - und vom 18. Januar 1984 - 2 StR 610/83).
  • BGH, 02.09.1985 - 3 StR 290/85

    Mangelnde Erwägungen zum Zusammenhang zwischen brutalem Vorgehen des Täters und

    Es ist deshalb zu besorgen, daß das Landgericht diesem Umstand zu großes Gewicht zum Nachteil des Angeklagten beigemessen haben kann (vgl. BGHSt 16, 360, 364; BGH, Urteile vom 1. September 1982 - 2 StR 49/82 - und vom 18. Januar 1984 - 2 StR 610/83).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht